Kassenbon-Fehler in der Schweiz: welche Rechte hast du an der Kasse?
Laut SECO gilt die Auslage von Waren mit Angabe des Preises in der Regel als verbindliche Offerte; eine Ausnahme besteht, wenn klar erkennbar ein Irrtum vorliegt. Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen verweist dazu auf Art. 7 Abs. 3 OR, hält aber fest, dass die Regel umstritten ist. Der häufigste Alltagsfall bleibt die Aktion, die an der Kasse nicht abgezogen wurde. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Wenn an der Kasse mehr verrechnet wird, als am Regal angeschrieben war, ist in der Schweiz zuerst einmal der angeschriebene Preis massgebend. Auf die Frage «Ist ein falscher Preis für eine im Schaufenster oder im Laden ausgelegte Ware für den Verkäufer verbindlich?» antwortet das SECO in seiner FAQ zur Preisbekanntgabe (abgerufen August 2026): «Grundsätzlich schon, da die Auslage von Waren mit Angabe des Preises in der Regel als verbindliche Offerte gilt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn klar erkennbar ist, dass es sich bei der Preisangabe um einen Irrtum handelt.» Der häufigere Alltagsfall ist aber gar nicht der falsche Preiskleber, sondern die Aktion, die an der Kasse nicht abgezogen wurde — und die siehst du nur, wenn du den Kassenbon liest, bevor du den Laden verlässt.
Stand: August 2026. Quellen laufend geprüft. SECO, FAQ zur Preisbekanntgabe (DE) und FAQ relatives à l'indication des prix (FR), abgerufen August 2026. Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen (BFK), FAQ auf konsum.admin.ch, abgerufen August 2026. Fédération romande des consommateurs (FRC), «Le prix affiché en vitrine fait-il foi?» (5. Dezember 2017). Stiftung für Konsumentenschutz, Online-Ratgeber zur Preisangabe (Stand 4. Februar 2026). K-Tipp 05/2016 (9. März 2016), «Falsche Preise an den Regalen». SRF «Kassensturz»/«Espresso», Rechtsfrage von Gabriela Baumgartner (1. April 2021) und Beitrag von Peter Fritsche (23. Dezember 2024). 20 Minuten, Fabian Pöschl (23. März 2025). nau.ch, Rechtsanwältin Sarah Schläppi (20. Juni 2026). ACSI (1. Juni 2022). Aktionstage: Migros, Coop und Denner seit dem 5. Februar 2026 am Donnerstag; Aldi Suisse und Lidl Schweiz am Montag und am Donnerstag. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Rappn ist neutral: eine Schweizer App für Lebensmittelpreise und Aktionen, ohne kommerzielle Vereinbarungen mit den Detailhändlern.
Muss der Laden den Anschriebspreis verrechnen?
Im Normalfall ja, und das steht so bei mehreren Stellen. Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) verweist in seiner FAQ auf Art. 7 Abs. 3 OR, wonach «die Auslage von Waren mit Angabe des Preises in der Regel als Antrag gilt». Die Fédération romande des consommateurs formuliert es in ihrem Ratgeber vom 5. Dezember 2017 gleich: «Le fait d'afficher des marchandises, en rayon ou en vitrine, avec un prix bien visible et aisément lisible, est considéré comme une offre (art. 7 al. 3, CO).» Und die SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner schrieb am 1. April 2021 im «Espresso»-Rechtsdossier: «Preisangaben an Produkten sind grundsätzlich verbindlich.»
Ehrlich bleiben heisst hier aber auch: ganz so eindeutig ist die Lehre nicht. Das BFK hält im selben FAQ-Text fest, dass diese Regel umstritten ist und teilweise als blosse «Einladung des Käufers durch den Verkäufer, einen Antrag zu machen» gelesen wird. Wer an der Kasse mit dem Gesetzbuch argumentieren will, argumentiert also nicht auf einer geschlossenen Front.
Die Gegenausnahme ist der offensichtliche Irrtum. Das SECO nennt sie in der FAQ («wenn klar erkennbar ist, dass es sich bei der Preisangabe um einen Irrtum handelt») und illustriert sie in beiden Sprachfassungen mit einem Goldring, der statt 599 Franken mit 59.90 Franken ausgezeichnet ist. Die FRC zieht dieselbe Grenze: der Laden muss den angeschriebenen Preis halten, «à moins que celle-ci ne soit facilement reconnaissable par le client». Gabriela Baumgartner beschrieb 2021 den Massstab so, dass «der effektive Preis … erheblich vom angeschriebenen Preis abweichen» muss; in ihrem Fall — CHF 99 angeschrieben, CHF 269 tatsächlich — hielt sie fest, der Verkäufer hätte wahrscheinlich Mühe, ein Gericht von einem wesentlichen Irrtum zu überzeugen. Das BFK verweist für diese Konstellation auf Art. 24 OR: wesentlich ist ein Irrtum nur, wenn der Irrende den Vertrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts nicht abgeschlossen hätte.
Wir sind keine Rechtsberatung und geben hier nur wieder, was diese Stellen selbst publizieren. Praktisch klingt es bei Rechtsanwältin Sarah Schläppi auf nau.ch (20. Juni 2026) so: «Du darfst deshalb an der Kasse sagen, dass am Regal ein anderer Preis angeschrieben war, und um Korrektur oder Prüfung bitten.»
Welcher Preis muss überhaupt am Regal stehen?
Der Preis, den du am Ende bezahlst. Laut SECO verlangt Art. 3 der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) die Bekanntgabe des Detailpreises, also des tatsächlich zu bezahlenden Preises in Schweizerfranken einschliesslich aller öffentlichen Abgaben, Urheberrechtsvergütungen, vorgezogenen Entsorgungsbeiträge und weiterer nicht frei wählbarer Zuschläge. Dazu kommt bei messbaren Waren der Grundpreis pro Kilo, Liter oder Meter; das SECO illustriert ihn mit «Golden Äpfel, CHF 3.50/kg», in der französischen Fassung mit «confiture, 185 g, 2.70 fr.; 14.95 fr./kg». Die Stiftung für Konsumentenschutz schreibt in ihrem Online-Ratgeber (Stand 4. Februar 2026), Preisangaben müssten «klar und unmissverständlich sowie gut sicht- und lesbar» sein, und nennt für den Grundpreis die Formen CHF/kg, CHF/100 g und CHF/m.
Wo der Preis steht, ist ebenfalls geregelt. Rechtsanwältin Sarah Schläppi fasst es auf nau.ch so zusammen, dass Waren einzeln auszuzeichnen sind, «sofern dies möglich und zweckmässig ist»; die Regaletikette allein genügt dort, wo Einzelauszeichnung nicht praktikabel ist, und entscheidend bleibt, dass «der Preis eindeutig dem betreffenden Produkt zugeordnet werden kann». Seit dem 1. Juli 2022 muss der Preis zudem «al momento e nelle vicinanze dell'offerta» genannt werden, also beim Angebot und in dessen Nähe — die ACSI beschrieb diese Änderung am 1. Juni 2022 als Folge eines Bundesgerichtsurteils.
Wie oft stimmen Regalpreis und Kassenpreis nicht überein?
Belastbare Schweizer Zahlen dazu sind selten. Der bekannteste publizierte Test stammt vom K-Tipp: In der Ausgabe 05/2016 vom 9. März 2016 prüfte die Zeitschrift 50 Produkte in zwei Coop- und zwei Migros-Filialen und fand in jeder Filiale falsch ausgezeichnete Preise. Wir zeigen die Zahlen, weil es die belegte Grössenordnung ist — aber sie ist zehn Jahre alt und sagt nichts über die heutige Lage.
| Geprüfte Filiale (K-Tipp 05/2016, 9. März 2016) | Geprüfte Produkte | Falsch ausgezeichnete Preise |
|---|---|---|
| Coop Bern-Breitenrain | 50 | 2 |
| Coop Bern-Freudenberg | 50 | 2 |
| Migros Hinterkappelen | 50 | 2 |
| Migros Bern-Bubenberg | 50 | 6, laut K-Tipp 12 Prozent |
Interessant sind die Antworten der beiden Ketten, weil sie in zwei verschiedene Richtungen zeigen. Coop erklärte gegenüber dem K-Tipp: «Hier wurden offensichtlich die Preisschilder nicht ausgetauscht.» Die Migros hielt dagegen fest, ihr Kassensystem werde täglich aktualisiert, weshalb «der Kunde immer den richtigen Preis bezahlt» — die falsche Angabe liege also am Regal, nicht an der Kasse. Der K-Tipp nannte damals zwei Beispiele mit langer Lebensdauer, darunter einen M-Budget-Camembert, der über fünf Monate falsch ausgezeichnet war.
Für dich heisst das: ein falsches Regalschild kann in beide Richtungen zeigen. Manchmal zahlst du an der Kasse mehr als angeschrieben, manchmal weniger. Nur der Kassenbon zeigt, was tatsächlich verrechnet wurde.
Aktion nicht abgezogen: was tust du an der Kasse?
Das ist der Fall, den die meisten Leute wirklich erleben. Ein Produkt ist als Aktion angeschrieben, auf dem Bon steht der normale Preis — weil das Regalschild von letzter Woche hängen blieb, weil die falsche Variante im Regal lag oder weil du eine Mengenbedingung nicht erfüllt hast. Nach der oben zitierten Formulierung von Sarah Schläppi (nau.ch, 20. Juni 2026) darfst du an der Kasse auf den angeschriebenen Preis hinweisen und um Korrektur oder Prüfung bitten.
Praktisch hilft dabei vor allem die Reihenfolge: den Bon noch im Laden anschauen, nicht erst zuhause. 20 Minuten zitierte am 23. März 2025 genau diesen Rat, weil sich ein Fehler später deutlich schwerer belegen lässt. Und wenn eine Kette den Fehler nicht korrigiert, bleibt der Weg über die kantonale Vollzugsstelle, siehe weiter unten.
Welche Scannfehler passieren an der Kasse am häufigsten?
20 Minuten liess sich das am 23. März 2025 von einer Kassiererin schildern und nannte vier wiederkehrende Muster. Erstens der doppelte Scan bei identischen Artikeln — «In jeder Schicht passiert das mindestens einmal.» Zweitens die Verwechslung von Bio und konventioneller Ware sowie ähnlich aussehender Früchte und Gemüse: Tomaten, Kohl, Zwiebeln, Trauben, Beeren, Zitrusfrüchte. Drittens der Multipack statt der Einzelflasche, wenn eine Packung aufgerissen im Regal stand; der Rat im Artikel lautet, einzelne Flaschen separat aufs Band zu legen. Viertens der falsche Barcode, wenn versehentlich ein fremder Code mitgescannt wird.
Bei Self-Checkout-Kassen kommt ein zweites Thema dazu, das nichts mit Sparen zu tun hat, dich aber betrifft: die Nachkontrolle. SRF «Espresso» berichtete am 23. Dezember 2024 (Peter Fritsche) über Kundinnen und Kunden, die sich über häufige Stichproben bei Coop ärgerten; Coop erklärte, die Kontrollen basierten auf dem Zufallsprinzip, und äussere sich «grundsätzlich nicht zu Details sicherheitsrelevanter Aspekte». Wer selbst scannt, prüft die Artikelliste am besten auf dem Bildschirm, bevor er bezahlt.
Warum der Aktionswechsel der heikelste Moment der Woche ist
Weil dann Etiketten getauscht werden. Seit dem 5. Februar 2026 starten Migros, Coop und Denner ihre Wochenaktionen am Donnerstag; Aldi Suisse und Lidl Schweiz veröffentlichen ihre Angebote am Montag und am Donnerstag. Genau an diesen Tagen liegen alte und neue Preisschilder am kürzesten nebeneinander.
| Kette | Start der Wochenaktionen | Was das für Preisfehler heisst |
|---|---|---|
| Migros | Donnerstag (seit 5. Februar 2026) | Ein Regalschild vom Mittwoch kann am Donnerstag veraltet sein |
| Coop | Donnerstag (seit 5. Februar 2026) | Gleicher Wechseltag, gleiche Übergangsphase |
| Denner | Donnerstag (seit 5. Februar 2026) | Gleicher Wechseltag, gleiche Übergangsphase |
| Aldi Suisse | Montag und Donnerstag | Zwei Wechsel pro Woche, also zwei heikle Tage |
| Lidl Schweiz | Montag und Donnerstag | Zwei Wechsel pro Woche, also zwei heikle Tage |
Ob sich der Donnerstag für deinen Einkauf lohnt oder ob du besser am Montag bei Aldi Suisse oder Lidl Schweiz startest, kommt darauf an, was auf deiner Liste steht. Das lässt sich nicht allgemein beantworten: In Rappn siehst du die Aktionen der laufenden Woche über sieben Ketten — Migros, Coop, Aldi Suisse, Lidl, Denner, Aligro und Otto's — mit über 10'000 Angeboten und dem Grundpreis pro Kilo oder Liter daneben.
Habe ich Anspruch auf einen Kassenbon?
Das Obligationenrecht kennt einen allgemeinen Quittungsanspruch. Art. 88 OR hält fest: «Der Schuldner, der eine Zahlung leistet, ist berechtigt, eine Quittung und, falls die Schuld vollständig getilgt wird, auch die Rückgabe des Schuldscheines oder dessen Entkräftung zu fordern.» Wer bezahlt, kann also eine Quittung verlangen. Wir behaupten hier bewusst nicht mehr als das — eine darüber hinausgehende, speziell auf Ladenkassen zugeschnittene Pflicht haben wir nicht belegen können.
Der Bon ist ohnehin dein einziges Beweismittel. Ohne ihn ist ein Aktionsfehler eine Behauptung gegen eine Kasse. Ein Detail am Rand: Das BFK weist darauf hin, dass es beim normalen Ladenkauf kein allgemeines Rückgaberecht gibt — ein Widerrufsrecht besteht nur bei ganz bestimmten Verträgen wie Haustürgeschäften oder Konsumkrediten. Kulanz ist Kulanz, kein Anspruch.
Wo meldest du einen falschen Preis?
Nicht beim Bund. Das SECO schreibt in seiner FAQ, es führe die Oberaufsicht über den Vollzug der PBV und erlasse Weisungen an die Kantone; auf die Frage «Wo muss eine Beschwerde bei Verstoss gegen die PBV eingereicht werden?» antwortet es: «Festgestellte Verstösse sind bei den kantonalen Vollzugsstellen zu melden.» Eine Adressliste der zuständigen kantonalen Stellen stellt das SECO als PDF zur Verfügung. Auch die Stiftung für Konsumentenschutz verweist in ihrem Ratgeber auf die Kantone als Vollzugsbehörden.
Realistisch bleibt: die kantonale Meldung korrigiert die Auszeichnung im Laden, sie erstattet dir nicht direkt die Differenz. Die Differenz holst du an der Kasse oder am Kundendienst zurück — mit dem Bon in der Hand.
Wie du Überzahlungen findest, wenn du erst zuhause merkst
Der Grund, warum Kassenfehler so selten auffallen, ist banal: niemand vergleicht 30 Zeilen auf einem Bon mit Preisschildern, an die er sich nicht mehr erinnert. Was hilft, ist ein Referenzpunkt, den du nicht aus dem Gedächtnis holen musst — zum Beispiel eine monatliche Ausgabenübersicht, in der ein Ausreisser überhaupt erst auffällt. Wer ohnehin gezielt nach reduzierter Ware sucht, findet die Systematik dahinter in unserem Ratgeber zu reduzierten Lebensmitteln.
Zwei Bausteine dafür stecken in Rappn. Erstens der Preisalarm: du hinterlegst die Produkte, die du regelmässig kaufst, und siehst, wenn ihr Preis fällt — damit weisst du vor dem Einkauf, was ein Artikel diese Woche kosten sollte. Zweitens das Scannen deiner Kassenbons, damit die Belege beisammen sind, statt zerknittert in der Manteltasche zu verschwinden. Dazu kommt der Grundpreisvergleich pro Kilo oder Liter, der Mengenangebote entzaubert. Rappn ist gratis, in vier Sprachen verfügbar und wird von keiner Kette bezahlt.
Was heisst das nun für dich? Es kommt darauf an
Es kommt darauf an, wie gross die Differenz ist. Bei ein paar Rappen kostet dich die Reklamation mehr Zeit, als sie einbringt. Bei einem nicht abgezogenen Aktionspreis auf einem Grosspack lohnt sich der Gang zum Kundendienst — und laut den zitierten Stellen ist die Ausgangslage in der Schweiz für dich günstig, solange der Fehler nicht offensichtlich ist.
Es kommt ausserdem darauf an, wann du einkaufst. Wer am Wechseltag durch den Laden geht, trifft die höchste Dichte an frisch getauschten Etiketten. Wer den Bon noch im Laden überfliegt, klärt den Fall in zwei Minuten statt in einer Woche.
Nächster Schritt: Setz in Rappn einen Preisalarm auf die fünf Produkte, die bei dir jede Woche im Wagen landen. Dann kennst du den Preis, bevor du an der Kasse stehst — und ein falscher Betrag auf dem Bon fällt dir auf, während du noch im Laden bist.
Quellen geprüft: .
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Häufige Fragen
Muss der Laden den Anschriebspreis verrechnen?
Das SECO beantwortet in seiner FAQ zur Preisbekanntgabe (abgerufen August 2026) die Frage «Ist ein falscher Preis für eine im Schaufenster oder im Laden ausgelegte Ware für den Verkäufer verbindlich?» so: «Grundsätzlich schon, da die Auslage von Waren mit Angabe des Preises in der Regel als verbindliche Offerte gilt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn klar erkennbar ist, dass es sich bei der Preisangabe um einen Irrtum handelt.» Rechtlich stützt sich das auf Art. 7 Abs. 3 OR, wonach laut dem Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen «die Auslage von Waren mit Angabe des Preises in der Regel als Antrag gilt» — das Büro hält im selben Text aber fest, dass diese Regel in der Lehre umstritten ist. Diese Antwort ist keine Rechtsberatung.
Was tue ich, wenn die Aktion an der Kasse nicht abgezogen wurde?
Rechtsanwältin Sarah Schläppi schreibt auf nau.ch (20. Juni 2026): «Du darfst deshalb an der Kasse sagen, dass am Regal ein anderer Preis angeschrieben war, und um Korrektur oder Prüfung bitten.» Entscheidend ist der Zeitpunkt: 20 Minuten empfahl am 23. März 2025, den Kassenbon noch im Laden zu prüfen, weil sich ein Fehler später deutlich schwerer belegen lässt. Bleibt die Korrektur aus, meldest du den Fall laut SECO der kantonalen Vollzugsstelle.
Habe ich in der Schweiz Anspruch auf einen Kassenbon?
Art. 88 OR hält allgemein fest: «Der Schuldner, der eine Zahlung leistet, ist berechtigt, eine Quittung und, falls die Schuld vollständig getilgt wird, auch die Rückgabe des Schuldscheines oder dessen Entkräftung zu fordern.» Wer bezahlt, kann also eine Quittung verlangen. Eine darüber hinausgehende, speziell auf Ladenkassen zugeschnittene Pflicht führen wir hier bewusst nicht an, weil wir dafür keine Quelle belegen konnten.
Wo melde ich einen falschen Preis im Laden?
Bei der kantonalen Vollzugsstelle. Das SECO schreibt in seiner FAQ zur Preisbekanntgabe, es führe die Oberaufsicht über den Vollzug und erlasse Weisungen an die Kantone, und auf die Frage «Wo muss eine Beschwerde bei Verstoss gegen die PBV eingereicht werden?»: «Festgestellte Verstösse sind bei den kantonalen Vollzugsstellen zu melden.» Eine Adressliste der zuständigen Stellen stellt das SECO zur Verfügung; auch die Stiftung für Konsumentenschutz verweist in ihrem Online-Ratgeber (Stand 4. Februar 2026) auf die Kantone.
Wie oft sind Preisschilder in Schweizer Läden falsch?
Aktuelle Schweizer Zahlen dazu haben wir keine gefunden. Der bekannteste publizierte Test ist zehn Jahre alt: Der K-Tipp prüfte in der Ausgabe 05/2016 vom 9. März 2016 je 50 Produkte in zwei Coop- und zwei Migros-Filialen und fand zwei, zwei, zwei und sechs falsch ausgezeichnete Preise, letzteres laut K-Tipp 12 Prozent in der Filiale Migros Bern-Bubenberg. Coop erklärte damals: «Hier wurden offensichtlich die Preisschilder nicht ausgetauscht.» Die Migros hielt fest, ihr Kassensystem werde täglich aktualisiert, weshalb «der Kunde immer den richtigen Preis bezahlt».
Welche Fehler passieren an Schweizer Kassen am häufigsten?
20 Minuten nannte am 23. März 2025 vier Muster, geschildert von einer Kassiererin: der doppelte Scan identischer Artikel («In jeder Schicht passiert das mindestens einmal.»), die Verwechslung von Bio und konventioneller Ware sowie ähnlich aussehender Früchte und Gemüse, der Multipack statt der Einzelflasche bei aufgerissenen Packungen, und der versehentlich mitgescannte fremde Barcode. Bei Self-Checkout-Kassen kommt die Nachkontrolle dazu: SRF «Espresso» berichtete am 23. Dezember 2024 über häufige Stichproben bei Coop, die laut Coop «auf dem Zufallsprinzip basieren».
