Persönliche Daten mit KI teilen: Welche Rechte hast du in der Schweiz, und wie machst du sie geltend?
Wenn ein KI-Dienst deine Personendaten bearbeitet, gilt das übliche Gesetz: Laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB, Seite vom 24. September 2025) ist das Datenschutzgesetz (DSG) auf KI-gestützte Datenbearbeitungen direkt anwendbar. Du kannst Auskunft (Art. 25 DSG), Berichtigung und unter bestimmten Voraussetzungen Löschung verlangen; die Auskunft wird in der Regel innerhalb von 30 Tagen erteilt (Art. 25 Abs. 7 DSG). Bleibt sie aus, kannst du beim EDÖB Anzeige erstatten oder das Zivilgericht anrufen.
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Aktionen der Woche in Rappn ansehen, gratisLaut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gilt das Datenschutzgesetz (DSG) direkt auch für KI-gestützte Datenbearbeitungen. Du kannst von der Stelle, die deine Daten bearbeitet, Auskunft darüber verlangen, welche Daten sie über dich hat (Auskunftsrecht, Art. 25 DSG), diese berichtigen und unter bestimmten Voraussetzungen löschen lassen; die Auskunft wird in der Regel innerhalb von 30 Tagen erteilt (Art. 25 Abs. 7 DSG).
Stand Oktober 2026. Quellen: EDÖB, «Meine Rechte kennen und durchsetzen» (ohne Datum) und «KI und Datenschutz» (24. September 2025); DSG, SR 235.1 (Stand 7. Juli 2025); Datenschutzverordnung (DSV), SR 235.11 (Stand 1. Dezember 2025); DSGVO, Art. 3 (abgerufen am 20. Oktober 2026).
Welche Rechte hast du, wenn eine KI deine Daten bearbeitet?
Dieselben wie bei jeder anderen Bearbeitung von Personendaten. Laut EDÖB müssen Hersteller, Anbieter und Verwender von KI-Systemen Zweck, Funktionsweise und Datenquellen transparent machen, und wer mit einem Sprachmodell kommuniziert, darf wissen, ob die eingegebenen Daten zur Verbesserung der Programme oder zu anderen Zwecken weiterbearbeitet werden. Anfragen richtest du an den Verantwortlichen, also an die Stelle, die über Zweck und Mittel der Bearbeitung entscheidet (Art. 5 Bst. j DSG). Was du besser nicht eingibst: ChatGPT und Datenschutz; was du vor der Installation einer App fragst: die Checkliste.
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Welche Rechte gibt dir das Datenschutzgesetz?
| Recht | Was du verlangen kannst | Grundlage |
|---|---|---|
| Auskunft | Welche Daten bearbeitet werden, Zweck, Aufbewahrungsdauer, Herkunft, Empfänger, automatisierte Einzelentscheidungen samt Logik | Art. 25 und 26 DSG; Art. 16 bis 19 DSV |
| Berichtigung | Berichtigung unrichtiger Daten | Art. 32 Abs. 1 DSG |
| Widerspruch | Sagen, dass du eine Bearbeitung nicht willst: Laut EDÖB stellt der Verantwortliche sie ein oder begründet, warum er weiterbearbeitet | Art. 30 Abs. 2 Bst. b und Art. 31 Abs. 1 DSG |
| Löschung | Daten löschen lassen, zum Beispiel wenn sie nicht mehr nötig sind oder du die Einwilligung widerrufst | Art. 6 Abs. 4 und Art. 32 Abs. 2 Bst. c DSG |
| Datenherausgabe | Die Daten, die du bekanntgegeben hast, in einem gängigen elektronischen Format oder ihre Übertragung an einen anderen Verantwortlichen (automatisierte Bearbeitung, mit Einwilligung oder Vertrag) | Art. 28 und 29 DSG; Art. 20 bis 22 DSV |
| Automatisierte Entscheidungen | Information, Standpunkt darlegen, Überprüfung durch eine natürliche Person | Art. 21 DSG |
Zum Training von Modellen (Oktober 2026): ChatGPT und Claude bieten eine Option in den Einstellungen.
Die DSGVO der EU gilt in der Schweiz nicht direkt (EDÖB), kann aber zusätzlich zum DSG gelten, wenn die Bearbeitung im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung des Betreibers in der EU erfolgt (Art. 3 Abs. 1 DSGVO).
Automatisierte Entscheidungen: Wann kannst du einen Menschen verlangen?
Beruht eine Entscheidung ausschliesslich auf automatisierter Bearbeitung und ist sie für dich mit einer Rechtsfolge verbunden oder beeinträchtigt sie dich erheblich, muss der Verantwortliche dich informieren; auf Antrag kannst du deinen Standpunkt darlegen und verlangen, dass eine natürliche Person die Entscheidung überprüft (Art. 21 Abs. 1 und 2 DSG, mit Ausnahmen).
Wie verlangst du Auskunft oder Löschung, Schritt für Schritt?
- Finde den Verantwortlichen. Er muss dir Identität und Kontaktdaten, Zweck, allfällige Empfänger und bei Bekanntgabe ins Ausland Staat und Garantien mitteilen (Art. 19 DSG): in der Regel tut das die Datenschutzerklärung; bei Budget-Apps: so liest du sie. Ist ein Assistent mit weiteren Apps verbunden (ChatGPT-Connectors, Claude-Connectors, MCP-Server), schreibst du jedem Verantwortlichen.
- Schreibe per Brief oder E-Mail (Art. 16 DSV), mit dem Text unten oder den Musterbriefen des EDÖB, und bewahre Kopie und Versanddatum auf; für die Auskunft brauchst du keine Begründung. Der Verantwortliche muss deine Identität prüfen, und du musst mitwirken.
- Warte 30 Tage bei der Auskunft. Kann der Verantwortliche nicht rechtzeitig antworten, muss er dich informieren und die Frist nennen; verweigert, beschränkt oder verschiebt er die Auskunft, muss er das innerhalb derselben Frist mitteilen, mit Begründung (Art. 18 DSV; Art. 26 Abs. 4 DSG). Die Auskunft ist kostenlos; bei unverhältnismässigem Aufwand darf er höchstens CHF 300 verlangen (Art. 19 DSV). Bei Berichtigung oder Löschung hängt die angemessene Frist laut EDÖB vom Fall ab.
Ich bitte um Auskunft, ob Personendaten über mich bearbeitet werden, und um die Angaben nach Art. 25 DSG: welche Daten, Zweck, Aufbewahrungsdauer, Herkunft, Empfänger (auch im Ausland) und automatisierte Einzelentscheidungen samt Logik. Ich bitte auch um Auskunft, ob meine Inhalte zum Training von Modellen dienen. Mein Konto: [E-Mail]. Ich erwarte die Antwort innerhalb von 30 Tagen. [Name und Datum]
Allgemeines Beispiel ohne Erfolgsgarantie; für andere Rechte ergänzt du, was du verlangst.
Was tun, wenn niemand antwortet?
Kommt innerhalb einer angemessenen Frist keine Antwort, kannst du beim EDÖB eine Anzeige erstatten: Er eröffnet eine Untersuchung, wenn genügend Anzeichen für einen Verstoss von Bedeutung bestehen (Art. 49 Abs. 1 und 2 DSG), setzt aber deine Rechte nicht an deiner Stelle durch, und du bist nicht Partei (Art. 52 Abs. 2). Gegen ein privates Unternehmen gibt es zudem die Zivilklage (Art. 32 Abs. 2 DSG): Laut EDÖB beginnt sie mit einem Schlichtungsgesuch, und es fallen keine Gerichtskosten an, Anwaltskosten können aber anfallen. Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.
Wie nutzt du diese Rechte schon heute?
Erster Schritt für heute: Suche in der Datenschutzerklärung einer KI-App, die du nutzt, die Adresse für Datenanfragen. Rappn ist eine kostenlose Schweizer App (iOS und Android). Sie vergleicht die aktuellen Aktionen von sieben Schweizer Detailhändlern und macht aus Kassenzetteln eine Ausgabenübersicht. In ihrer Datenschutzerklärung (Version 2.0 vom 17. April 2026) führt Rappn die Rechte der Nutzenden auf, darunter Auskunft, Berichtigung und Löschung, und nennt info@rappn.ch für Anfragen; Rappn strebt eine Antwort innerhalb von 30 Tagen an. Rappn deckt die Lebensmittel ab, nicht Miete, Versicherungen oder Steuern. Rappn baut gerade einen KI-Assistenten für den Einkauf: Du kannst dich auf die Warteliste setzen.
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Warum Rappn?
Rappn ist eine unabhängige Preisvergleichs-App in der Schweiz, ohne kommerzielle Vereinbarungen mit Detailhändlern. Das bedeutet: Unsere Vergleiche sind wirklich unabhängig.
- 100% kostenlos: kein Abo, keine versteckten Kosten
- Neutral: keine kommerziellen Vereinbarungen mit Migros, Coop, Aldi, Lidl, Denner, Aligro oder Otto’s
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Häufige Fragen
Gilt das Schweizer Datenschutzgesetz auch für KI?
Ja, laut EDÖB (Seite vom 24. September 2025, schon im Update vom 8. Mai 2025): Das DSG, in Kraft seit dem 1. September 2023, ist technologieneutral und auf KI-gestützte Datenbearbeitungen direkt anwendbar. Es gilt für Sachverhalte, die sich in der Schweiz auswirken, auch wenn sie im Ausland veranlasst werden (Art. 3 Abs. 1 DSG).
Kann ich bei einer Firma erfragen, welche Daten ihre KI verwendet?
Ja, mit dem Auskunftsrecht (Art. 25 DSG): Du kannst fragen, ob die Firma Daten über dich bearbeitet, und die Daten selbst samt Zweck, Aufbewahrungsdauer, Herkunft und Empfängern, auch im Ausland, erhalten. Laut EDÖB darf, wer mit einem Sprachmodell kommuniziert, zudem wissen, ob die eingegebenen Daten zur Verbesserung der Programme dienen. Die Auskunft ist in der Regel kostenlos und innerhalb von 30 Tagen zu erteilen (Art. 25 Abs. 6 und 7 DSG; Art. 18 DSV).
Kann ich verlangen, dass meine Daten gelöscht werden?
Du kannst es vom Verantwortlichen verlangen, zum Beispiel wenn die Daten für den Zweck nicht mehr nötig sind oder du die Einwilligung widerrufst (Art. 6 Abs. 4 und Art. 32 Abs. 2 Bst. c DSG, laut EDÖB). Das Recht ist nicht absolut: Der Verantwortliche kann ablehnen, wenn er einen Rechtfertigungsgrund hat, etwa eine gesetzliche Pflicht oder ein überwiegendes Interesse.
Was kann ich tun, wenn eine KI statt eines Menschen entscheidet?
Beruht die Entscheidung ausschliesslich auf automatisierter Bearbeitung und ist sie für dich mit einer Rechtsfolge verbunden oder beeinträchtigt sie dich erheblich, muss der Verantwortliche dich informieren; auf Antrag kannst du deinen Standpunkt darlegen und eine Überprüfung durch eine natürliche Person verlangen (Art. 21 Abs. 1 und 2 DSG). Das gilt nicht, wenn die Entscheidung mit einem Vertrag zusammenhängt und deinem Begehren stattgegeben wird oder wenn du ausdrücklich eingewilligt hast (Art. 21 Abs. 3).
Wie geht Rappn mit Daten um?
Rappn GmbH ist die Verantwortliche: In der Datenschutzerklärung (Version 2.0 vom 17. April 2026) führt Rappn die Rechte der Nutzenden auf, darunter Auskunft, Berichtigung und Löschung, und nennt info@rappn.ch für Anfragen; es strebt eine Antwort innerhalb von 30 Tagen an. Welche Daten zu welchen Zwecken bearbeitet werden, steht in der vollständigen Erklärung. Rappn baut gerade einen KI-Assistenten für den Einkauf: Du kannst dich auf die Warteliste setzen.
