Krankenkasse wechseln für 2027: Fristen, Schritte und offizielle Quellen
Für einen Wechsel der Krankenkasse auf den 1. Januar 2027 muss die Kündigung der Grundversicherung bis spätestens am 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen, und das BAG empfiehlt, sie bis zum 15. November eingeschrieben zu senden. Die Kassen müssen die Prämien 2027 bis zum 31. Oktober mitteilen, und der offizielle Prämienrechner auf priminfo.admin.ch stellt sie nebeneinander. Der Ratgeber gibt allgemeine Informationen mit offiziellen Quellen, ohne eine Kasse zu empfehlen oder zu nennen.
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Einkäufe in Rappn erfassen, gratisFür einen Wechsel der Krankenkasse auf den 1. Januar 2027 muss die Kündigung der Grundversicherung bis spätestens am 30. November 2026 bei der bisherigen Krankenkasse eintreffen; das BAG empfiehlt, sie bis zum 15. November eingeschrieben zu senden. Die Kassen müssen die Prämien 2027 bis zum 31. Oktober mitteilen, und der offizielle Prämienrechner auf priminfo.admin.ch stellt sie nebeneinander. Die Grundversicherung leistet bei allen Kassen dasselbe, die Prämien sind verschieden, und die Kassen müssen jede Person aufnehmen.
Stand Oktober 2026. Quellen: BAG, priminfo.admin.ch (Wechsel der Krankenkasse und FAQ) und Medienmitteilung vom 29. September 2026; Fedlex, KVG Art. 7 und 64a sowie KVV Art. 105l (geltende Fassungen); Budgetberatung Schweiz, Seite Krankenkasse; BFS, Haushaltsbudgeterhebung 2023 (abgerufen am 14. Oktober 2026).
Wie wechselst du die Krankenkasse für 2027?
Die Krankenkasse wechseln heisst: die Grundversicherung bei der bisherigen Kasse kündigen und dich bei einer anderen Kasse anmelden. Die Grundversicherung ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch (KVG Art. 3), die Kasse wählst du aber frei. Wenn du wechseln willst, sind es drei Schritte, und bis zum 31. Dezember 2026 bleibst du bei der bisherigen Kasse versichert, also ohne Lücke (priminfo):
- Prämien 2027 vergleichen im offiziellen Prämienrechner von priminfo, mit derselben Franchise und demselben Modell (siehe unten).
- Bei der neuen Kasse anmelden für die Grundversicherung, ohne bis Ende Dezember zu warten: Die bisherige Kasse versichert dich weiter, bis ihr die neue bestätigt, dass du ohne Unterbruch bei ihr versichert bist (KVG Art. 7).
- Die bisherige Grundversicherung kündigen, schriftlich und am besten eingeschrieben: Der Brief muss bis zum 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen. Auf priminfo findest du Musterbriefe.
Das sind allgemeine Informationen, keine individuelle Beratung: Der Ratgeber empfiehlt weder den Wechsel noch das Bleiben und nennt keine Kasse.
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Die Fristen im Überblick: 31. Oktober, 15. und 30. November
| Datum | Was passiert | Quelle |
|---|---|---|
| Bis 31. Oktober 2026 | Die Kassen melden die Prämien 2027: im Prämienrechner vergleichen. Die Mitteilung muss dich auf dein Recht zum Wechsel hinweisen | BAG, KVG Art. 7 |
| 15. November 2026 (Sonntag) | Der 15. ist das empfohlene Datum, um die Kündigung eingeschrieben zu senden und einen Franchisewechsel zu melden | priminfo.admin.ch, Oktober 2026 |
| 30. November 2026 (Montag) | Am 30. muss die Kündigung bei der Kasse eingetroffen sein; dieselbe Frist gilt für den Austritt aus einem besonderen Modell | priminfo.admin.ch, BAG |
| 31. Dezember 2026 | Bis dahin bist du bei der bisherigen Kasse versichert; bis zum 30. November gemahnte, noch offene Schulden verhindern den Wechsel | priminfo.admin.ch |
| 1. Januar 2027 | Die Grundversicherung bei der neuen Kasse beginnt | priminfo.admin.ch |
Massgebend ist der Tag, an dem die Kasse den Brief erhält, nicht der Poststempel: Er muss spätestens am letzten Tag der Frist zu den üblichen Geschäftszeiten bei ihr sein. Eine zu späte Kündigung gilt erst auf den nächsten Termin (priminfo, FAQ).
Wie vergleichst du die Prämien neutral?
Der offizielle Vergleich ist der Prämienrechner 2027 des BAG auf priminfo.admin.ch: Er listet die Kassen, die in deiner Region tätig sind, mit ihren Prämien auf. Für 2027 beträgt die mittlere Prämie CHF 412 pro Monat und versicherte Person, 5,0 Prozent mehr als 2026 (BAG), doch deine eigene Prämie ist das nicht: Sie hängt von Wohnort, Alter, Franchise, Versicherer und Modell ab.
- Öffne den Prämienrechner 2027 auf priminfo.admin.ch.
- Gib Wohnort oder Postleitzahl und Geburtsjahr ein; du kannst weitere Personen hinzufügen, zum Beispiel Partner und Kinder.
- Wähle die Franchise und ob du eine Unfalldeckung brauchst: Arbeitest du mindestens acht Stunden pro Woche und versichert dich der Arbeitgeber gegen Unfall, kannst du sie aus der Grundversicherung ausschliessen lassen (priminfo).
- Gib deine Kasse und dein Modell an sowie die Modelle, die du vergleichen willst (Standard, PRAXIS, PHARM, TEL_DIG, FLEX).
- Berechne und vergleiche die Prämien, immer mit derselben Franchise und demselben Modell, sonst ist der Vergleich nicht fair.
- Schau über die Prämie hinaus: Das BAG rät, beim Modell die Einschränkung der Wahl der Leistungserbringer, die Distanz zur nächsten Arztpraxis, die Bezahlung der Medikamente und den Service der Kasse zu prüfen.
Modell und Franchise: Was ändert sich bei der Prämie?
Ein Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer und eine höhere Franchise können die Prämie senken, schränken dafür aber deine Wahlfreiheit ein oder erhöhen den Teil, den du bei einer Behandlung selbst zahlst (priminfo, BAG).
Ab den Prämien 2027 teilt der Prämienrechner die Modelle mit eingeschränkter Wahl nach der ersten Anlaufstelle in vier Kategorien ein: PRAXIS (eine vorgegebene Arztpraxis), PHARM (eine Partnerapotheke des Versicherers), TEL_DIG (Telefon oder digital, zum Beispiel Telmed) und FLEX (mehrere zur Auswahl); die medizinischen Behandlungen bleiben gleich. PRAXIS fasst die früheren Modelle «Hausarzt» und HMO zusammen.
Die ordentliche Franchise für Erwachsene beträgt CHF 300; wählbar sind 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500. Je höher sie ist, desto tiefer die Prämie, aber der Rabatt ist gedeckelt (die Kassen dürfen weniger gewähren). Hast du schon ein besonderes Modell, kannst du es auf den 1. Januar wechseln; sonst kannst du jederzeit eines wählen (priminfo). Für einen Franchisewechsel empfiehlt priminfo, die Kasse früh genug, bis zum 15. November, zu informieren (Stand Oktober 2026); Fristen, Selbstbehalt und Break-even stehen im Ratgeber zur Franchise.
Zusatzversicherung, Schulden und Sonderfälle
Die Zusatzversicherung hat einen eigenen Vertrag, Schulden bei der Kasse können den Wechsel verhindern, und für den 1. Juli gelten genaue Bedingungen.
- Schulden bei der Kasse: Wer gemahnte Prämien oder Kostenbeteiligungen hat, kann die Kasse nicht wechseln, bis alles bezahlt ist, samt Verzugszinsen und Betreibungskosten. Für den 1. Januar zählen Schulden, die bis zum 30. November gemahnt wurden und am 31. Dezember noch offen sind; nicht gemahnte Ausstände verhindern den Wechsel nicht (priminfo; KVG Art. 64a; KVV Art. 105l).
- Zusatzversicherungen: Sie sind eigene Verträge mit eigenen Kündigungsfristen; manche haben eine mehrjährige Mindestlaufzeit und eine Frist von sechs Monaten (priminfo). Die Kasse darf dich nicht zwingen, sie zu kündigen, und sie nicht allein deshalb kündigen, weil du die Grundversicherung wechselst (KVG Art. 7). Kündige die alte erst, wenn die neue zugesagt ist: Bei einer Zusatzversicherung darf die Kasse dich ablehnen, und eine gekündigte lässt sich nicht immer neu abschliessen (priminfo; Budgetberatung Schweiz).
- Prämienverbilligung: Bei knappem Einkommen kann der Kanton einen Teil der Prämie direkt an die Kasse zahlen. Jeder Kanton entscheidet selbst: In manchen läuft sie automatisch, in anderen braucht es einen Antrag (priminfo; Budgetberatung Schweiz).
- Wechsel auf den 1. Juli: Nur mit einer Grundversicherung mit ordentlicher Franchise (Erwachsene CHF 300, Kinder 0) und freier Wahl der Leistungserbringer; die Kündigung muss bis spätestens am 31. März bei der Kasse sein (dreimonatige Frist). Nicht möglich ist er mit einer höheren Franchise, mit den Modellen PRAXIS, TEL_DIG, FLEX oder PHARM oder mit einer Bonusversicherung (priminfo, FAQ; KVG Art. 7).
Wie behältst du Prämien und Einkauf zusammen im Blick?
Die Prämie der Grundversicherung gehört zu den grössten Fixkosten: Im Schnitt gibt ein Haushalt CHF 689 pro Monat für sie aus und CHF 638 für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke zu Hause (BFS, 2023). Trag den 15. und 30. November in den Kalender ein, schreib die Prämie 2027 neben die aktuelle in deine Fixkostenliste (Monatsprämie × 12 = Jahreskosten) und übertrag die Summe ins Budget. Dazu passen: die Liste der Fixkosten, Fixkosten senken, die durchschnittlichen Ausgaben eines Haushalts, Budget erstellen und der Fristenkalender.
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Rappn ist eine unabhängige Preisvergleichs-App in der Schweiz, ohne kommerzielle Vereinbarungen mit Detailhändlern. Das bedeutet: Unsere Vergleiche sind wirklich unabhängig.
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Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Krankenkasse kündigen?
Für einen Wechsel der Grundversicherung auf den 1. Januar 2027 muss die Kündigung bis spätestens am 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen; das BAG empfiehlt, sie bis zum 15. November eingeschrieben zu senden. Es zählt der Eingang, nicht der Poststempel, und die Kassen müssen die Prämien des Folgejahres bis zum 31. Oktober mitteilen (priminfo.admin.ch, BAG, Oktober 2026).
Kann die neue Krankenkasse mich ablehnen?
Nein: In der Grundversicherung müssen die Kassen, die in deiner Region tätig sind, jede Person aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, und dürfen keinen Gesundheitsfragebogen verlangen (priminfo.admin.ch, BAG, Oktober 2026). Bei einer Zusatzversicherung darf die Kasse dagegen Fragen zur Gesundheit stellen, Vorbehalte anbringen oder ablehnen.
Kann ich die Krankenkasse mit Schulden wechseln?
Nicht, solange gemahnte Schulden offen sind: Prämien und Kostenbeteiligungen, die bis zum 30. November gemahnt wurden und am 31. Dezember noch offen sind, verhindern den Wechsel, samt Verzugszinsen und Betreibungskosten. Nicht gemahnte Ausstände verhindern ihn nicht (priminfo.admin.ch, KVG Art. 64a, Oktober 2026).
Muss ich auch die Zusatzversicherung kündigen?
Nein. Die Zusatzversicherung ist ein eigener Vertrag mit eigenen Kündigungsfristen, und die Kasse darf dich nicht zwingen, sie zu kündigen, und sie nicht allein deshalb kündigen, weil du die Grundversicherung wechselst (KVG Art. 7). Prüfe die Bedingungen und kündige die alte erst, wenn die neue zugesagt ist (priminfo.admin.ch, Oktober 2026).
Wie behalte ich meine Fixkosten im Blick?
Mit einer Tabelle, die für jede Fixkostenposition Betrag, Stichtag und Kündigungstermin festhält, die Prämie der Krankenkasse eingeschlossen. Rappn hilft dir nur bei den Lebensmitteln, nicht bei Miete, Versicherungen und Steuern. Rappn baut gerade einen KI-Assistenten für den Einkauf: Du kannst dich auf die Warteliste setzen.
